Allgemeine Geschäftsbedienungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unseen Future (Powered by Escape Quest AG)
- Leistungsangebot
1.1 Über die Internetseite www.unseenfuture.ch bietet die Escape Quest AG, Staldenhof 2, 6014 Luzern, nachfolgend „Anbieter“ genannt, unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) interessierten Personen (nachfolgend „Spieler“ genannt, wobei damit immer auch Spielerinnen gemeint sind) Spiele an. Diese Spiele werden an auf der Homepage des Anbieters aufgelisteten Spielorten durchgeführt. Für geschlossene Events kann der Spielort von den Spielern ausgewählt werden.
1.2 Der Anbieter behält sich jederzeit Änderungen des Leistungsangebots vor, insbesondere die Verfügbarkeit des Leistungsangebots anzupassen oder einzuschränken. Zudem behält sich der Anbieter vor, den Zugriff auf die Internetseite www.unseenfuture.ch für Wartungsarbeiten zu unterbrechen. Hieraus kann der Spieler keine Ansprüche gegen den Anbieter ableiten.
1.3 Diese AGBs gelten zwischen dem Anbieter und den Spielern und regeln deren vertragliche Beziehungen abschliessend. Der Anbieter behält sich spontane Änderungen dieser AGBs vor. Solche Änderungen werden in geeigneter Weise publiziert (zum Beispiel auf der Internetseite www.unseenfuture.ch) und kommuniziert (zum Beispiel per E-Mail). Auf Spielreservationen sind die zum Zeitpunkt der Reservation gültigen AGB anwendbar.
- Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und den Spielern kommt mit einer Buchung des Events entweder auf der Website www.unseenfuture.ch, per E-Mail oder telefonisch , wie nachfolgend beschrieben, zustande. Bei einer online Buchung, nach klicken des Knopf “ Bestätigen“. Bei der Tischbuchung, bestätigt ein Spieler diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Bei Buchungen per E-Mail oder telefonisch, bekommt der Kunde eine schriftliche Offerte per E-Mail. Nach dem Retournieren der unterschreibenden Offerte per E-Mail oder per Post gilt die Buchung als verbindlich reserviert.
- Spielregeln
3.1 Der Anbieter nimmt Reservationen auf den auf der Internetseite angegebenen Kommunikationskanälen entgegen (zum Beispiel per Telefon oder E-Mail). Bei der Reservation hat der Spieler korrekte und vollständige Angaben zu seinen Personalien zu machen. Ohne Reservation kann nicht am Spiel teilgenommen werden.
3.2 Die Höhe der Spielentgelte und die Zahlungsmöglichkeiten können der Internetseite www.unseenfuture.ch entnommen werden. Das Spielentgelt ist entweder per TWINT oder per Rechnung vor Spielbeginn oder bei geschlossenen Events per Rechnung nach dem Event zu entrichten. Alle zusätzlichen Leistungen (z. B. Getränke, extra Verpflegung usw. müssen spätestens zum Ende des Events bezahlt werden)
3.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, entgegengenommene Reservationen jederzeit wieder aufzuheben. Dadurch kann der Spieler keine Ansprüche gegen den Anbieter erheben. Für alle bestehenden Reservationen per Vorzahlung ist den Anbieter verpflichtet eine volle Rückerstattung gewährzuleisten.
3.4 Den Spielern stehen zwischen 120 und 240 Minuten Spielzeit zur Verfügung (je nach gebuchter Version des Events). Offene Events: Im Falle einer verspäteten Ankunft könnten das Team (oder einzelne Teammitglieder) wichtige Informationen, Szenen mit Schauspielern und Teile der Verpflegung verpassen. Geschlossene Events: Erscheinen Spieler verspätet, so verringert sich ihre Spielzeit um die Dauer ihrer Verspätung.
3.5 Annullierung Richtlinien/Terminverschiebung:
Geschlossene Events:
Nach der Unterzeichnung der Offerte sind bei Annullierung 10% der Gesamtkosten, gemäss der Offerte, fällig
Im Falle einer Annullierung weniger als 3 Wochen vor dem reservierten Spieltag, sind die Spieler verpflichtet, eine Zahlung in der Höhe von 20% pro angemeldetem Teilnehmender zu leisten.
Im Falle einer Annullierung weniger als 10 Tage vor dem reservierten Spieltag, sind die Spieler verpflichtet, eine Zahlung in der Höhe von 50 % % pro angemeldetem Teilnehmender zu leisten.
Im Falle einer Annullierung weniger als 72 Stunden vor dem reservierten Spielbeginn, sind die Spieler verpflichtet, eine Zahlung in der Höhe von 100 % % pro angemeldetem Teilnehmender zu leisten.
Offene Events:
Nach der Unterzeichnung der Offertes sind bei Annullierung 25 % der Gesamtkosten, gemäss der Offerte, fällig
Im Falle einer Abmeldung weniger als 2 Wochen vor dem reservierten Spieltag, sind die Spieler verpflichtet, eine Zahlung in der Höhe von 100 % % pro angemeldetem Teilnehmender zu leisten.
Der/die Veranstalter/in hat recht, einen Ersatz Kunde/in zu finden, der den reservierten Tisch übernehmen wird. In diesem Fall muss der/die Veranstalter/in dem Anbieter vollständige Angaben zum Ersatz Kunde/in schriftlich angeben. Nach der schriftlichen Bestätigung des Ersatz-Kunde/in fallen keine Annullierungsgebühren an den Veranstalter an.
Bei einer Annullierung innerhalb weniger als 14 Tagen vor dem Event hat der Anbieter das Recht, eine/n Ersatzkunde/in zu suchen und bei einer erfolgreichen Übertragungsprozedur werden 50% der Annulierungsgebühren an den Veranstalter zurückvergütet.
Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit über den Fortschritt der Suche informiert zu werden und sich schriftlich danach zu erkunden.
3.6 Fälle von höherer Gewalt werden berücksichtigt.
3.7 Bei geschlossenen Events kann die Teilnehmerliste bis zu 72 Stunden vor dem Event angepasst werden. Solche Anpassungen müssen schriftlich auf events@unseenfuture.ch gemeldet werden. Für Teilnehmende, die am Spieltag nicht erscheinen oder sich in weniger als 72 Stunden vor dem Event abmelden, wird ein voller Betrag verrechnet basierend auf den neuen Mindestangaben, die 72 Stunden vor dem Spiel bestätigt wurden. Bei geschlossenen Events beträgt die Mindestanzahl von Teilnehmenden pro Gruppe 4 Personen. Wenn die Anzahl der Personen weniger als 4 x der Anzahl der Gruppen ist, wird der Preis basierend auf 4 x der Anzahl Gruppen oder der in diesem Angebot genannten Mindestanzahl von Personen berechnet (je nachdem, welche der Optionen günstiger ausfällt).
- Rechte und Pflichten des Anbieters, Verantwortung:
4.1 Der Anbieter ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften verantwortlich. Der Anbieter erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die angebotenen Events durchzuführen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass durch die Events keine Rechte Dritter oder sonstige (zum Beispiel Urheber-, Marken-, Patent- und Persönlichkeitsrechte, Rechte wettbewerbsrechtlicher Natur etc.) sowie die guten Sitten verletzt werden.
4.2 Der Anbieter hat das Recht, vor oder während des Events einen oder mehrere Teilnehmenden nicht zum Spiel zuzulassen bzw. vom Spiel auszuschliessen, falls:
– Keine Reservation vorliegt;
– Spielregeln verletzt wurden;
– Anweisungen des Personals oder des Anbieters nicht Folge geleistet wurde;
– Mobiliar beschädigt oder entwendet wurde;
– das Verhalten eines Spielers die Belästigung eines oder mehrerer
anderer Spieler zur Folge hat;
– das Spielentgelt nicht vor Spielbeginn vollumfänglich beglichen wurde;
– die öffentliche Ordnung gestört oder die guten Sitten gefährdet werden;
– ein Spieler stark alkoholisiert ist, sich unangemessen oder aggressiv verhält;
– ein Spieler auf der „schwarzen Liste“ des Anbieters steht;
– andere, in der Schweiz geltende Rechtsvorschriften verletzt wurden.
4.3 Der Anbieter muss für die Nichtzulassung oder den Ausschluss vom Spiel keine Gründe angeben. Hieraus kann der Spieler keine Ansprüche gegen den Anbieter erheben. Insbesondere steht dem Spieler in diesem Falle kein Anspruch auf gesamthafte oder teilweise Rückerstattung des Spielentgelts zu.
4.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Fotos und Videos während des Events aufzunehmen. Solche Fotos und/oder Videos können für Marketingzwecke verwendet werden. Fotos und/oder Videomaterial werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Mit dem Erscheinen am Event akzeptiert jeder Spieler diese Regel und bestätigt, dass Escape Quest AG Team sowie Partners solche Fotos und Videomaterialien aufnehmen dürfen.
- Rechte und Pflichten der Spieler, Verantwortlichkeiten
5.1 Für sämtliche am Eventort und in der Umgebung (z.B. Konferenzcenter oder Restaurant) verursachten Schäden haften die Spieler solidarisch. Fehlen nach dem Event Objekte, die sich zu Beginn des Spielevents am Tatort, Spielset oder am Standort des Events befunden haben, haben die Spieler den Anbieter dafür gemäss dessen Preisliste zu entschädigen. Die Spieler haften für diese Entschädigung solidarisch. Sie können die Preisliste jederzeit einsehen.
5.2 Die Teilnehmenden haben den Eventort sowie das darin befindliche Mobiliar mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Allfällige Schäden sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.
5.3 Für das Deponieren von persönlichen Gegenständen am Veranstaltungsort besteht keine vorgesehene Option.
5.4 Es ist ausdrücklich verboten:
– Tiere zum Eventort mitzubringen;
– an dem Eventort zu rauchen (mit Ausnahme der dafür bestimmten Raucherzonen) oder Drogen zu konsumieren;
– zum Eventort sperrige, explosive, giftige oder
entzündliche Güter mitzubringen und/oder dort zu lagern.
5.5 Generell sind die Teilnehmenden verpflichtet, sämtlichen Anweisungen des Anbieters bzw. dessen Personals jederzeit Folge zu leisten.
- Haftung des Anbieters
6.1 Die Teilnehmenden nehmen an dem Event grundsätzlich auf eigene Gefahr teil.
6.2 Jegliche vertragliche oder ausservertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Anbieters im Zusammenhang mit der Teilnahme an den angebotenen Events oder dem diesbezüglichen Reservationsverfahren werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf die Höhe des Spielentgelts begrenzt.
6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung von Leib oder Leben.
6.4 Wegbedungen ist ferner jegliche Haftung für indirekte, mittelbare Gefahr und deren Folgeschäden.
- Datenspeicherung und Datenschutz
7.1 Die Daten, welche bei der Teilnahme an den angebotenen Events sowie bei der Reservation anfallen, werden von einem externen Partner GetSpace (www.getspace.eu) gehostet. Beim Besuch auf der Internetseite www.unseenfuture.ch registriert (sogenanntes „Tracking“) der Webserver automatisch Einzelheiten zum Besuch (zum Beispiel die IP-Adresse, die Website von welcher aus auf die Internetseite www.unseenfuture.ch zugegriffen wird und die Internetseite www.unseenfuture.ch, die gerade besucht wird, einschliesslich Datum und Dauer des Besuches). Tracking Daten dienen der Optimierung des Angebotes auf der Internetseite www.unseenfuture.ch und geben Auskunft über das Surfverhalten von Benutzern. Sie lassen jedoch keinen direkten Rückschluss auf die Identität des Benutzers zu. Durch die Benutzung der Internetseite www.unseenfuture.ch erklärt sich der Benutzer mit der Verwendung von Cookies für die genannten Zwecke einverstanden. Der Benutzer kann sich jederzeit gegen die Verwendung von Cookies entscheiden, indem er jene löscht, die von der Internetseite www.unseenfuture.ch gesetzt wurden. Dies ist über die Einstellungen im Internet-Browser und durch das Löschen aller Cookies möglich. Sofern personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, Geschlecht, Anschrift, E-Mail, Telefon oder Telefaxnummer) mittels eines Fragebogens oder auf eine andere Weise über die Internetseite www.unseenfuture.ch zur Verfügung gestellt werden, kann der Anbieter diese Daten für folgende Zwecke nutzen:
– zur Kunden- und Benutzeradministration des Anbieters;
– zu Marketingzwecken und um den Benutzer über die Dienstleistungen
und Produkte des Anbieters zu informieren;
– zur technischen Verwaltung und Weiterentwicklung der Internetseite
www.unseenfuture.ch sowie anderer Internetseiten, die vom Anbieter betrieben werden;
– zur Erhebung und Sammlung von statistischen Werten im
Zusammenhang mit den angebotenen Events.
7.2 Durch das Zur-Verfügung-Stellen der personenbezogenen Daten erklärt sich der Benutzer mit der Nutzung derselben für die oben genannten Zwecke einverstanden. Die personenbezogenen Daten des Benutzers werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und den Spielern unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
8.2 Erfüllungsort, Betreibungsort für Spieler mit ausländischem Wohnsitz sowie – vorbehältlich anderweitiger Gerichtsstandbestimmungen – ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter hat indessen das Recht, Spieler bei jedem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht (zum Beispiel am Wohnsitz eines Spielers) oder Betreibungsort zu belangen.